AGB

  • §1 Geltungsbereich


Allen unseren Angeboten, Lieferungen und sonstigen Leistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen zugrunde. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verbraucher und für Unternehmer. Sie sind Verbraucher, wenn der mit uns geschlossene Vertrag weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Sie sind Unternehmer, wenn Sie bei Vertragsschluss in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Befindet sich der Käufer gegenüber einem dritten zum Beispiel einer Factoringsgesellschaft mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden die bestehenden Forderungen sofort fällig.

 

  • §2 Angebot, Auftragserteilung, Preise

Angebote werden grundsätzlich schriftlich erteilt. Bezüglich einem Angebot beigefügten Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.

Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ gelten; vor Ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklich schriftlichen Zustimmung. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk und sind Nettopreise, zu denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt.

Die Versandkosten sowie die Kosten der Verpackung auch Sonderverpackungen trägt der Kunde zusätzlich. Auf seinen Wunsch hin werden wir auf seine Kosten entsprechend seinen Weisungen die Sendungen gegen die üblichen Transportrisiken versichern lassen.

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir ausdrücklich diese als verbindlich bezeichnet haben.

Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Angeboten und schriftlichen Unterlagen, sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, ohne dass der Kunde darauf Rechte herleiten könnte.

Angaben über unsere Produkte (technische Daten, Maße u. a.) sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.

Werden erst nach der Beauftragung von der Kundenseite Toleranzen vorgegeben, behalten wir uns vor, die dadurch entstehenden Mehrkosten an den Kunden weiterzureichen.

Bestellungen müssen schriftlich ggf. unter Angabe einer offiziellen Bestell-Nummer erfolgen. Mündlich oder telefonisch erteilte Bestellungen werden nicht angenommen. Durch unsere ebenfalls schriftliche Bestätigung, gilt der Auftrag von uns als angenommen. Dies gilt auch für durch Vertreter vermittelte Aufträge. Werden die in dem Angebot zugrunde gelegten Stückzahlen im Rahmen der Auftragserteilung um mehr als 20 % unterschritten, erhöht sich der angebotene Preis im Rahmen unserer Kalkulation.

 

  • §3 Lieferung

Lieferfristen stellen ca.-Angaben dar, wenn kein Fixtermin zugesagt wird. Insbesondere ist bei der Entwicklung und Herstellung von Prototypen eine Verlängerung der vorgesehenen Lieferzeit von beiden Seiten einzuplanen, wenn technische Schwierigkeiten in der Entwicklungs- und Herstellungsphase entstehen und diese dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt werden. In einem solchen Fall steht dem Kunden kein Anspruch auf Ersatz zusätzlicher Aufwendungen (Besprechungen, Anfahrten etc.) zu. Die Lieferfrist beginnt bei Erhalt aller zur Fertigung erforderlichen Daten und Informationen und gilt als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Lieferzeitpunkt das Werk verlassen hat oder wenn die Abholbereitschaft dem Kunden angezeigt wurde. Bei der Bemusterung von Serien gelten gesondert zu vereinbarende Fristen. Sofern vom Kunden keine eindeutigen Vorgaben gemacht werden, steht die Wahl des Transportmittels sowie der Verpackung in unserem Ermessen.

Bei Lieferverzug ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist.

 

  • §4 Gefahr

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

 

  • §5 Vorrichtungen, Lehren, Hilfswerkzeuge und Programme

Vorrichtungen, Lehren, Hilfswerkzeuge und Programme, die zur Durchführung der Kundenaufträge erforderlich sind, gehen nur dann in das Eigentum des Kunden über, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Wir verpflichten uns, die in das Eigentum des Kunden übergegangenen Hilfsmittel für Kleinserien- oder Serienaufträge bis zu drei Jahren nach der letzten Teilelieferung aus diesem Werkzeug für den Kunden aufzubewahren. Bei Prototypen verpflichten wir uns, das Werkzeug bis zu drei Jahre nach dem ersten Bestelleingang aufzubewahren.

 

  • §6 Sachmängel

Für Sachmängel haften wir wie folgt:

1.All diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich

nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Mängelrügen des Kunden haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen.

2.Mängelrügen des Kunden haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen.

3.Uns ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.

4.Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gem. Ziff 8 – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

5.Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden von dem Kunden oder von Dritten unerlaubt Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

6.Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen

Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Lieferadresse des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

7.Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschwiegen des Mangels bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden. Weitergehende oder andere als in diesem § 6 geregelten Ansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

8.Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren in 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Entsprechendes gilt für Rücktritt und Minderung. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt, sowie bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen des Mangels sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

 

  • §7 Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte

1.Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Kunden innerhalb der in § 6 Nr. 8 bestimmten Fristen wie folgt:

2.Wir werden nach eigener Wahl auf eigene Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, die Lieferung so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.

3.Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach § 8. Unsere vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen nur, soweit uns der Kunde über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehält. Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferung aus Schadenminderungsgründen oder sonstigen wichtigen Gründen ein, so ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

4.Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.

5.Ansprüche des Kunden sind außerdem ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Kunden verändert oder zusammen mit von uns nicht gelieferten Produkten eingesetzt wird.

6.Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in § 7 Nr. 2 geregelten Ansprüche des Kunden im Übrigen die Bestimmungen gem. § 6 Nr. 3 und 7 entsprechend.

7.Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen gem. § 6 entsprechend.

8.Weitergehende oder andere als die hier in § 7 geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen

 

  • §8 Sonstige Schadensersatzansprüche;

Verjährung; Begrenzung bei Vermögensschäden

1.Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

2.Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

3.Soweit dem Kunden Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der gem. § 6 Nr. 8 geltenden Verjährungsfrist. Gleiches gilt für Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Schadensabwehr (z. B. Rückrufaktion). Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

4.Abweichend von § 8 Ziff. 2 ist unsere Schadensersatzpflicht gegenüber dem Kunden für Vermögensschäden und allen Folgen hieraus bei leichter Fahrlässigkeit zusätzlich in der Summe beschränkt auf die in der Haftpflichtversicherung von uns vorgehaltene Deckungssumme für Vermögensschäden.

5.Vorbehaltlich zu voriger Einigung zur Kostentragungspflicht steht es dem Kunden im Einzelfall frei, mit uns eine dem jeweiligen Risikoumfang entsprechende Deckungssumme zu vereinbaren. Soweit unsere Haftung hiernach ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies jedoch auch für die Haftung unserer Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen.

 

  • §9 Zahlung

Alle Warenrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Warenlieferung ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Sofern keine kundenspezifischen Zahlungsvereinbarungen getroffen wurden. Nach Ablauf der 14 Tage kommt der Kunde in Verzug. 

Tritt nach Vertragsabschluss eine erhebliche Gefährdung des Anspruchs auf Zahlung der uns zustehenden Vergütung ein, so können wir vom Kunden Vorauszahlung oder Sicherheit binnen angemessener Frist fordern und sämtliche Leistungen bis zu der Erfüllung unseres Verlangens verweigern. Bei Verweigerung des Kunden oder fruchtlosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Der Kunde hat ein Recht auf Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn ein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unsere Geschäftsverbindungen abzutreten.

 

  • §10 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist dabei verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und etwaige Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten durchzuführen.

Weiterhin ist er verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer

Pfändung, sowie etwaige Beschäftigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen, solange die Zahlung noch nicht vollständig erfolgt ist. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer der vorbenannten Pflichten vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

Bei Herausgabe von Schecks gilt die Bezahlung erst mit der Bareinlösung als durchgeführt. Scheckzahlungen heben unseren Eigentumsvorbehalt nicht auf.

Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unsere Geschäftsverbindungen abzutreten.

 

  • §11 Geheimhaltung

Die beiden Vertragspartner (inklusive Ihrer Mitarbeiter) verpflichten sich, alle technischen und wirtschaftlichen Informationen, die ihnen während der Laufzeit dieser Vereinbarung beim anderen Vertragspartner im Rahmen des oben angeführten Projekts zugänglich werden, bis zum Ablauf von 10 Jahren nach Ende der Geschäftsbeziehungen vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen und nicht für gewerbliche Zwecke zu verwenden, solange nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.

Die Weitergabe von Informationen an Dritte (z. B. Vorlieferanten) ist nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß und auch dann nur gestattet, wenn die Weiterverfolgung des Projektzieles eine Weitergabe von Informationen unbedingt erfordert und den Dritten vor Weitergabe von Informationen die gleichen Vertraulichkeitsverpflichtungen auferlegt werden, zu denen der Vertragspartner selbst verpflichtet ist.

Unter Information werden sämtliche Informationen verstanden, welche ein Partner dem anderen Partner in mündlicher, schriftlicher oder gegenständlicher Form zugänglich macht, insbesondere Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Konstruktionen, Rezepturen, Muster usw.

 

  • §12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.

Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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